Neue Ausbildungsordnung 2020
Auf dieser Seite finden Sie die vorliegenden Informationen zum Neuordnungsverfahren „Berufsausbildung Bankkaufmann/-frau“ inkl. der Aufzeichnungen unserer Informationsveranstaltung am 17.01.2020 in der Sparkassenakademie Stuttgart.
Zielsetzung der neuen Ausbildungsordnung:
Die aktuelle Ausbildung zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau, insbesondere die Berufsschulinhalte und die Abschlussprüfung der IHK, basieren auf den Vorgaben der 1990er Jahre (bisherige Ausbildungsordnung von 1998). Die berufliche Praxis hat sich in dieser Zeit jedoch erheblich gewandelt. Geschäftsfelder und Geschäftsprozesse werden zunehmend digitalisiert, die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert und kommunikative Kompetenzen, vernetztes Denken sowie der professionelle Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln sind bedeutsamer geworden. Dies führte in der Vergangenheit zu einem Auseinanderdriften zwischen schulischen/geprüften Inhalten und den Anforderungen in der beruflichen Praxis. Mit der Neuordnung des Berufsbilds wurde diese Schere wieder geschlossen und ein Berufsbild erarbeitet, welches zukunftsorientiert aufgestellt ist.

Die inhaltlichen Ausarbeitungen im Sachverständigenrat des Bundes, in dem die Sparkassen-Finanzgruppe mit einem Sachverständigen und einem Vertreter beteiligt waren, sind nach dem formalen Start Ende Dezember 2019 abgeschlossen. Das Ergebnis ist eine Ausbildungsordnung, die der Ausrichtung auf den Kunden in einer digitalen Welt Rechnung trägt und gleichzeitig die fachlichen Grundlagen als Basis einbezieht. Neben einer ganzheitlichen Kundenberatung präzisiert die neue Verordnung zudem die zu vermittelnde Tiefe der Finanzprodukte. Sie ergänzt methodische Kompetenzen, die im Zusammenhang mit projektorientierten Arbeitsweisen sowie der Optimierung und Weiterentwicklung von standardisierten Prozessen relevant sind.
Neben dem Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung für die Betriebe wurde im Ausschuss der Bundesländer der neue Rahmenlehrplan mit 13 berufsschulischen Lernfeldern entwickelt. Die Ausgestaltung orientierte sich dabei an der betrieblichen Praxis.
Die Verkürzung der Ausbildungszeit bleibt weiterhin auf 24 bzw. 30 Monaten zu den bestehenden Voraussetzungen möglich. Beachtet werden muss dabei die zwingende vorgeschriebene Vermittlung der Lerninhalte bis zur Absolvierung von Teil 1 der Abschlussprüfung. Bei Fragen sollte dies mit der regional zuständigen IHK geklärt werden.
Für die Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung gilt es folgende offizielle Dokumente zu berücksichtigen:

Grundsätze des neuen Lehrplans:
- Lernfelder umfassen weiterhin alle wesentlichen Geschäftsfelder der Kreditinstitute
- Vorrang der Handlungssystematik gegenüber der Fachsystematik
- Alle Lernfelder sind als vollständige Handlung beschrieben
- Veränderungen des Rahmenlehrplans, die Handlungsfelder werden jeweils in Textform erläutert
Leitlinien des Rahmenplans:

Veränderungen in den Lehrinhalten der Berufsausbildung:
Im Gegensatz zur bisherigen Herangehensweise wird nun verstärkt auf die Handlungskompetenzen in der Berufsausbildung eingegangen. Hierzu wurden die bestehenden Kompetenzfelder aufgelöst und die Inhalte zum Teil in den neuen Handlungsfeldern angeordnet.

Übersicht der Lerninhalte mit integralem Aufbau:

Hinzu kommt, dass einige inhaltliche Themen reduziert, teilweise gänzlich gestrichen bzw. neu aufgenommen wurden. Sie finden nachfolgend hierzu eine nicht abschließende Übersicht des Ausschusses für berufliche Bildung (BiBB):

Prüfungswesen:
Eine wesentliche Neuerung der Berufsausbildung stellt die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung dar. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt und stattdessen findet bei einer dreijährigen Ausbildung der erste Teil der Abschlussprüfung nach 18 Monaten statt. Sie beinhaltet den Lern- und Lehrstoff der ersten 15 Monate der Ausbildung. Der zweite Teil der Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung. Im Zusammenhang mit der mündlichen Prüfung ist vorgesehen, das „Kundengespräch“ an eine realistische Kundensituation unter Verwendung zeitgemäßer, auch technischer, digitaler Hilfsmittel (z.B. Tablets und/oder Laptops) anzupassen.
Das endgültige Prüfungsergebnis wird nach der Beendigung von Teil 2 festgestellt. Da die Zwischenprüfung entfällt, fließt Teil 1 in die Endnote mit ein! Die mündliche Prüfung umfasst eine Gesprächssimulation zur Kundenberatung mit einer Dauer von 30 Minuten.
Teil I (nach 18 Monaten auf Basis der Inhalte der ersten 15 Monate):
Schriftlich: Abschließende Prüfung der Handlungsfelder des ersten Ausbildungsabschnitts
Teil II (zum Ende der Ausbildung):
Schriftlich: Abschließende Prüfung der Handlungsfelder des zweiten Ausbildungsabschnitts
Mündliche Prüfung Kundengespräch: Sicherstellung einer stärkeren Praxisorientierung in der Ausbildungsordnung, z.B. durch Zulassung gängiger, auch digitaler, Hilfsmittel, Arbeitshilfen usw.
Bestehensregelung:
- Im Gesamtergebnis von Teil 1 + 2 wird mindestens die Note „ausreichend“ erreicht.
- Im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung wird mindestens die Note „ausreichend“ erreicht.
- In mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung wird mindestens die Note „ausreichend“ erreicht.
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 wird nur die Note „ungenügend“ erreicht.


Offizielles Umsetzungsverfahren:
Die Inhalte von Seiten des Rahmenlehrplanausschusses (Länder) und des Sachverständigenrates (Bund) sind fertiggestellt. Inzwischen haben alle Gremien dem Entwurf der neuen Ausbildungsordnung zugestimmt und die Rechtsförmlichkeitsprüfung ist abgeschlossen. Mit der Veröffentlichung der neuen Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt ist das Neuordnungsverfahren über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau abgeschlossen.
Der formale Ablauf wird wie nachfolgend dargestellt und ist seit Anfang 2020 abgeschlossen:

- Übergabe des Verordnungsentwurfs an BMBF und BMWi zur Gemeinsamen Sitzung
- Anhörung der Sozialparteien: Information der Sozialparteien über erarbeiteten AO-Entwurf sowie den nicht abstimmungspflichtigen RLP und Stellungnahme (Beginn: 22.07.2019, Rückmeldefrist bis zum 26.08.2019)
- Rechtsförmlichkeitsprüfung und Zustimmung des Normenkontrollrates zur Verordnung
- „Erste Gemeinsame Sitzung“ (EGS) des Bundes und der Länder beim BMBF unter Teilnahme der Koordinatoren und einzelner Sachverständiger (07.11.2019)
- Beschlussempfehlung des Ständigen Unterausschusses des HA (10.12.2019)
- Stellungnahme des Hauptausschusses (11.12.2019)
- Zustimmung der Länder zum Ordnungsprodukt (14.12.2019)
Die neue Ausbildungsordnung umfasst den Verordnungstext, der den Gegenstand, die Dauer und die Gliederung der Berufsausbildung sowie die Abschlussprüfung beschreibt. Ergänzt wird die Verordnung um den Ausbildungsrahmenplan, den Rahmenlehrplan und die Zeugniserläuterungen. Die Verordnung und der Ausbildungsrahmenplan können unter www.bundesanzeiger.de heruntergeladen werden.
Der Ausbildungsrahmenplan beschreibt die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Er bildet die Grundlage die für jeden Ausbildungsvertrag vorgeschriebene individuelle „sachliche und zeitliche Gliederung“ der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsausbildung zum „Bankkaufmann / Bankkauffrau“ zu erreichen.
Der Ausbildungsrahmenplan ist maßgebend für die betriebliche Ausbildung in den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Auf betrieblicher Ebene erfolgt daraus die Umsetzung in die Ausbildungspläne.
Der Rahmenlehrplan orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan und behandelt 13 Lernfelder, die den berufsbezogenen Unterricht in den Berufsschulen vorgeben. Die Umsetzung in konkretere Lehrpläne ist Sache der Bundesländer. Der Rahmenlehrplan wird gemeinsam mit der Entsprechungsliste einige Tage später veröffentlicht. Sie können unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/downloadbereich-rahmenlehrplaene.html
Die Zeugniserläuterungen liefern Kurzbeschreibungen der durch die Berufsbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Dieses Dokument, das einem beruflichen Ab-schlusszeugnis beigefügt wird, soll es Dritten - insbesondere Personen aus einem anderen Bundesland erleichtern zu verstehen, was der im Zeugnis ausgewiesene Abschluss im Hinblick auf die vom Inhaber erworbenen beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen bedeutet.
Alle Dokumente sind zukünftig auch über die BIBB-Seite abrufbar:
Inhaltlicher Bezug zum DSGV-Projekt „Bankausbildung2020“
Bezogen auf das DSGV-Projekt „Bankausbildung2020“ dienen die vorläufigen Ergebnisstände bereits jetzt als Basis für die Ausarbeitung des pädagogisch-organisatorischen Konzepts in Teilprojekt 1 und werden auch von Teilprojekt 4 bei der Weiterentwicklung von digitalen Lernmedien und Bildungsangeboten berücksichtigt.