„IDD“-konforme Bildungsmaßnahmen

Seit dem 23.02.2018 besteht für alle unmittelbar am Versicherungsvertrieb beteiligten Personen eine Weiterbildungspflicht. Gegenstand der beruflichen Weiterbildung gemäß der IDD dürften sämtliche Seminare/Trainings/Webinare und Studiengänge sein, die die Qualität und den Kundenberatungs- und Kundenbetreuungsprozess verbessern. Die Weiterbildung muss geeignet sein, um Fachkompetenz, Persönliche Kompetenz und Beratungskompetenz auf der Grundlage der Sachkunde zu erhalten oder weiterzuentwickeln.

Bisher haben wir über unsere gesamten „IDD“-konformen Bildungsmaßnahmen eine manuell gepflegte Excel-Tabelle geführt, die Sie hier gefunden haben. Da man jedoch zwischenzeitlich sehr gut über unser Veranstaltungsportal alle aktuellen „IDD“-konformen Bildungsmaßnahmen selektieren kann, stellen wir nun die manuelle Übersicht ein.

Die Suche nach „IDD“-konformen Bildungsmaßnahmen ist einfach. Dazu haben wir Ihnen eine „Schritt-für-Schritt“ Anleitung zusammengestellt, wie Sie „IDD“-konformen Bildungsmaßnahmen nach dem entsprechenden Qualifizierungs-/ Aufgabenbereich selektieren können. Diese Anleitung finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass wir ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr akkreditierter Bildungsdienstleister bei der Weiterbildungsinitiative gut beraten sind. Aufgrund der sehr geringen Nachfrage beenden wir die Kooperation zum Jahresende.

Kommen Sie auch gerne auf uns zu, wenn über uns gebuchte Inhouse-Maßnahmen ebenfalls eine IDD-Anrechnung erfahren sollen (soweit es die Vorgaben zulassen). Sprechen Sie dazu Ihren/Ihre jeweilige Berater*in an, bei dem/der Sie Ihre Weiterbildung gebucht haben.