Übernachtungssteuer der Stadt Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landeshauptstadt Stuttgart führt zum 01. Juli 2026 eine Übernachtungssteuer ein. Trotz intensiver Gespräche war es nicht möglich, für Übernachtun gen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Sparkassenakademie eine Steuerbefreiung zu erreichen.

Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass wir die ab 01. Juli 2026 anfallende Übernachtungssteuer im Rahmen der Rechnungsstellung zusätzlich zum Übernachtungspreis an unsere Übernachtungsgäste weiterberechnen müssen.

Die wichtigsten Regelungen ab 01. Juli 2026 im Überblick:

  • Auf Grundlage der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart wird für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungssteuer in Höhe von 3,00 Euro je Person und pro Übernachtung erhoben.
  • Steuerbefreit sind ausschließlich Übernachtungen von Minderjährigen sowie Übernachtungen im Rahmen von Schülerreisen.
  • Die Übernachtungssteuer wird nach der Anzahl der entgeltlichen Übernachtungen je Gast berechnet.
  • Die Steuer fällt grundsätzlich unabhängig davon an, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Damit sind auch sogenannte No-Show-Fälle, also kostenpflichtige Stornierungen oder Nichtanreisen, steuerpflichtig.
  • Die Übernachtungssteuer ist umsatzsteuerlich analog zu den Übernachtungskosten zu behandeln und wird in der Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt.
  • Die Übernachtungspreise und -pauschalen haben wir angepasst und finden Sie hier.

Wir bedauern sehr, dass trotz unserer Bemühungen keine Ausnahme für Übernachtungen im Zusammenhang mit dem Bildungsbetrieb der Sparkassenakademie erreicht werden konnte.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Kontakt

Marcus Arnold

A24 PE Informationstechnologie und interne Dienste

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